LAG Düsseldorf - Urteil vom 11.08.2023
10 Sa 421/22
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 17.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 368/22

Recht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Ausstieg durch TarifvertragBeachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei Änderung von beruflichen AusstiegsregelungenBeachtung des Rückwirkungsverbotes bei tarifvertraglicher Änderung von SenioritätsregelnUnterlassung tariflicher Senioritätsregeln

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.08.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 421/22

DRsp Nr. 2023/12024

Recht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Ausstieg durch Tarifvertrag Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei Änderung von beruflichen Ausstiegsregelungen Beachtung des Rückwirkungsverbotes bei tarifvertraglicher Änderung von Senioritätsregeln Unterlassung tariflicher Senioritätsregeln

Die Tarifvertragsparteien dürfen die Senioriätsregeln für den beruflichen Aufstieg vom First Officer zum Kapitän durch nachfolgenden Tarifvertrag ändern. Sie haben dabei den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten und dürfen nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen (wie Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. November 2022 - 12 Sa 443/22 -, juris, Revision anhängig unter dem AZ: 1 AZR 32/23).

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.05.2022 - 4 Ca 368/22 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

1. a) b) c) d) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1. a) b) c) d) 2. 3. 4. 5. 6. 7.