BSG - Urteil vom 17.06.2009
B 6 KA 25/08 R
Normen:
ÄBedarfsplRL § 24; SGB V § 116 Satz 2;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 04.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KA 4514/07
SG Karlsruhe, vom 09.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 636/07

Recht von Vetragsärzten, Zulassung anderer Ärzte anzufechten

BSG, Urteil vom 17.06.2009 - Aktenzeichen B 6 KA 25/08 R

DRsp Nr. 2009/23178

Recht von Vetragsärzten, Zulassung anderer Ärzte anzufechten

1. Vertragsärzte sind berechtigt, die Zulassung anderer Ärzte anzufechten, wenn deren Zulassung davon abhängt, dass der Versorgungsbedarf durch die bereits zugelassenen nicht gedeckt ist. 2. Auch Vertragsärzte, die selbst wegen eines besonderen Versorgungsbedarfs zugelassen wurden, können Sonderbedarfszulassungen gerichtlich überprüfen lassen.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juni 2008 aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 9. August 2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der an den Kläger gerichtete Bescheid des Beklagten vom 10. Januar 2007 rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten für alle Rechtszüge, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

ÄBedarfsplRL § 24; SGB V § 116 Satz 2;

Gründe:

I

Streitig ist die Berechtigung des Klägers zur Anfechtung einer der Beigeladenen zu 8. erteilten Sonderbedarfszulassung.