Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Potsdam vom 13. Februar 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
Der Kläger begehrt den Erlass eines weiteren Widerspruchsbescheides.
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