1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 17.10.2008, Az.:
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat dem Kläger mit Beschluss vom 19.11.2007 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt. In dem Rechtsstreit fielen € 904,40 Rechtsanwaltskosten und € 4,65 Gerichtskosten an.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|