Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Dezember 2008 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1. zu 19/20, die Klägerin zu 2. zu 1/20.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
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