Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 01.06.2011 –
Die Berufung der Beklagten wird insoweit zurückgewiesen, als sie erstinstanzlich verurteilt worden ist, an die Klägerin 342,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2009 zu zahlen.
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