LAG Köln - Urteil vom 17.07.2014
7 Sa 705/12
Normen:
§§ 5, 117 BetrVG;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 21.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 998/11

Räumlicher Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema IdeenmanagementBehandlung von Verbesserungsvorschlägen in ausländischen Betrieben rechtlich selbständiger Tochterunternehmen

LAG Köln, Urteil vom 17.07.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 705/12

DRsp Nr. 2015/8797

Räumlicher Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema "Ideenmanagement" Behandlung von Verbesserungsvorschlägen in ausländischen Betrieben rechtlich selbständiger Tochterunternehmen

Der räumliche Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema "Ideenmanagement" erstreckt sich grundsätzlich nur auf inländische Betriebe des Unternehmens und erfasst folglich keine Verbesserungsvorschläge, die nur in ausländischen Betrieben rechtlich selbständiger Tochterunternehmen verwirklicht werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 21.06.2012 in Sachen1 Ca 998/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§§ 5, 117 BetrVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz zuletzt nur noch darum, ob dem Kläger für einen von ihm eingereichten Verbesserungsvorschlag auf der Grundlage der Gesamtbetriebsvereinbarung 01/2009 zum "p Ideenmanagement" vom 31.07.2009 (Bl. 163 bis 169 d. A.) eine Prämie zusteht.

Wegen des in der ersten Instanz erreichten Sach- und Streitstandes und wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge wird zunächst auf den Tatbestand des mit der Berufung angegriffenen Schluss-Urteils des Arbeitsgerichts Siegburg vom 21.06.2012 in Sachen 1 Ca 998/11 Bezug genommen.

1. 2. a) - - b) c) 3.