SG Stuttgart, vom 29.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 1281/01
Punktzahlobergrenzen im Honorarverteilungsmaßstab
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2004 - Aktenzeichen L 5 KA 759/03
DRsp Nr. 2006/24330
Punktzahlobergrenzen im Honorarverteilungsmaßstab
Im Honorarverteilungsmaßstab darf die Vergütung der Dialyseleistungen mit einer Punktzahlobergrenze versehen werden, wobei es für spezielle Fallgestaltungen ausreichend ist, wenn er Ausnahme- oder Härtefallregelungen enthält. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]