I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 20. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
III. Der Streitwert wird auf 625.000,00 EUR festgesetzt.
I. Die Parteien streiten um den Umfang der von der Antragstellerin auf Anforderung der Antragsgegnerin vorzulegenden Krankenakten.
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