LG Düsseldorf, vom 20.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 111/14
OLG Düsseldorf, vom 12.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen I-20 U 134/15
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: Ballerinaschuh); Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Ersatzfähiger Schaden des Verwarnten infolge der Vertriebseinstellung nach Erhebung einer Klage wegen der Schutzrechtsverletzung
BGH, Urteil vom 11.01.2018 - Aktenzeichen I ZR 187/16
DRsp Nr. 2018/7329
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: Ballerinaschuh); Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Ersatzfähiger Schaden des Verwarnten infolge der Vertriebseinstellung nach Erhebung einer Klage wegen der Schutzrechtsverletzung
BGB § 823 Abs. 1 Ai, C, § 826 B, Gia) Modelle, die über eine Internetseite dem allgemeinen Publikum zum Kauf angeboten werden, gehören zum vorbekannten Formenschatz, von dem der interessierte Benutzer Kenntnis nehmen kann, und sind bei der Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu berücksichtigen.b) Umstände, die den Schutzumfang eines Geschmacksmusters zu schmälern geeignet sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Tatsachen, die der klagende Schutzrechtsinhaber von sich aus offenbaren muss. Es obliegt vielmehr dem aus dem Geschmacksmuster in Anspruch genommenen Beklagten, hierzu vorzutragen.c) Stellt derjenige, der unberechtigt wegen einer Schutzrechtsverletzung abgemahnt worden ist, infolge der Verwarnung den Vertrieb des beanstandeten Produkts ein, ist wegen des in der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung liegenden Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch der Schaden ersatzfähig, der dem Verwarnten infolge der Vertriebseinstellung nach Erhebung einer Klage wegen der Schutzrechtsverletzung entsteht.
Tenor
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