LAG Nürnberg - Urteil vom 10.03.2020
6 Sa 322/19
Normen:
WissZeitVG § 6;
Vorinstanzen:
ArbG Bamberg, vom 24.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 428/18

Prüfung des persönlichen Geltungsbereichs des TV-L für eine bei einem Hochschulinstitut beschäftigte studentische Hilfskraft

LAG Nürnberg, Urteil vom 10.03.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 322/19

DRsp Nr. 2020/8678

Prüfung des persönlichen Geltungsbereichs des TV-L für eine bei einem Hochschulinstitut beschäftigte studentische Hilfskraft

Eine bei einem Hochschulinstitut beschäftigte studentische Hilfskraft unterfällt nicht deshalb dem persönlichen Anwendungsbereich des TV-L, weil sie bei Projekten eingesetzt wird, die von außerhalb der Universität stammen.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 24.07.2019, Az.: 2 Ca 428/18, abgeändert.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 6;

Tatbestand:

Die Parteien stritten ursprünglich darüber, ob dem Kläger im Zeitraum November 2017 bis März 2018 Tariflohn zu zahlen ist (TV-L) oder die Beschäftigung auf der Grundlage von Art. 33 Abs. 2 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz erfolgte.