SG Reutlingen, vom 08.10.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 646/96
Prüfung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 4441/97
DRsp Nr. 2006/23809
Prüfung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung
Sowohl insgesamt als auch in jedem Teilbereich muß die Wirtschaftlichkeit eines Vertragsarztes grundsätzlich gegeben sein, sowohl beim Gesamtfallwert, in jeder einzelnen Sparte, bei jeder Einzelleistung sowie auch bei den Arzneiverordnungen. Sowohl ein Spartenvergleich als auch ein Einzelleistungsvergleich ist daher zulässig. Ob Überschreitungen im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses vorliegen, entzieht sich einer allgemeinverbindlichen Festlegung sondern hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Prüfungsgegenstandes und den Umständen des konkreten Falls ab. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]