LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 14.07.2000
L 13 AL 3645/98
Normen:
AFG § 101 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 102 Abs. 1 S. 1 § 102 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 22.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 6112/96

Prüfung der Kurzzeitigkeit einer selbständigen Tätigkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 14.07.2000 - Aktenzeichen L 13 AL 3645/98

DRsp Nr. 2006/23649

Prüfung der Kurzzeitigkeit einer selbständigen Tätigkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bei der Beurteilung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit ohne vertragliche Abmachungen über die Arbeitszeit ist der Zeitaufwand maßgebend, den der Selbständige nach der Gestaltung, die er seiner Tätigkeit gegeben hat, betreibt oder voraussichtlich betreiben muß. Hierzu gehört bei Selbständigen auch die für das Aufsuchen von Kunden notwendig in Kauf genommene Fahrzeit von der Betriebsstätte aus. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 101 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 102 Abs. 1 S. 1 § 102 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 22.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 6112/96