Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 24. Mai 2013 geändert und dem Kläger ab dem 31. Oktober 2012 für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt R beigeordnet; Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu zahlen.
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