Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2012 aufgehoben.
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt C S bewilligt.
I. Der Kläger begehrt im Wege der Untätigkeitsklage von dem Beklagten die Bescheidung eines Antrages.
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