1. Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Dezember 2010 -
2. Der Antragsteller hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
I. Die Rechtsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe sowie die Ablehnung der Beiordnung einer Rechtsanwältin für eine weitere Klage des Antragstellers.
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