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Der Kläger wendet sich mit seiner am 26. März 2008 beim Arbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihm am 26. März 2008 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts, durch den sein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung (PKH) zur Rechtsverfolgung einer Kündigungsschutzklage sowie eines Weiterbeschäftigungsbegehrens zurückgewiesen worden ist.
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