Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserlautern vom 08. Juni 2010 - 8 Ca 693/10 - teilweise abgeändert. Der Klägerin wird für weitere 468,29 € Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R unter Beibehaltung der Ratenzahlungsanordnung von 30,-- € monatlicher Teilbeträge bewilligt.
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