Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.03.2012 (
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Westerath aus Mönchengladbach - unter den in dem Beschluss vom 27.03.2012 genannten Voraussetzungen - auch hinsichtlich des Mehrwerts des Vergleichs vom 20.09.2011 (3 Ca 1820/11 h) bewilligt.
I.
Der Kläger beansprucht die Erstreckung der ihm gewährten Prozesskostenhilfe auch auf den Mehrwert des in der Sache geschlossenen Vergleichs.
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