ArbG Krefeld, vom 05.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1302/96
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.1997 - Aktenzeichen 15 Ta 419/96
DRsp Nr. 2002/8509
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens
Falls bei Bescheidung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen sein sollte, ist jedenfalls nur anzurechnen die Hälfte des Betrages, um den das bereinigte/einzusetzende Einkommen des Ehegatten das bereinigte/einzusetzende Einkommen des Antragstellers / der Antragstellerin übersteigt.