BSG - Beschluß vom 05.09.2005
B 1 KR 9/05 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
NZS 2006, 445
Vorinstanzen:
Hessisches Landessozialgericht - L 8/14 KR 340/04 - 24.03.2005,
SG Marburg, vom 23.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 19/03

Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

BSG, Beschluß vom 05.09.2005 - Aktenzeichen B 1 KR 9/05 BH

DRsp Nr. 2005/21037

Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

Bei besonderes schweren Verfahrensfehlern ist Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision grundsätzlich nicht mangels Erfolgsaussicht in der Hauptsache zu versagen. Ein Ausnahme liegt vor, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache offensichtlich haltlos ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

I