Hessisches Landessozialgericht - L 8/14 KR 340/04 - 24.03.2005,
SG Marburg, vom 23.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 19/03
Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden
BSG, Beschluß vom 05.09.2005 - Aktenzeichen B 1 KR 9/05 BH
DRsp Nr. 2005/21037
Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden
Bei besonderes schweren Verfahrensfehlern ist Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision grundsätzlich nicht mangels Erfolgsaussicht in der Hauptsache zu versagen. Ein Ausnahme liegt vor, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache offensichtlich haltlos ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]