Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Potsdam vom 26. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist die Pflicht des Beklagten zur Zahlung von Pflegeversicherungsbeiträgen für den Zeitraum vom 2011 bis 2014 in Höhe von insgesamt 1.131,72 EUR, nebst Zinsen, Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten laut Mahnbescheid insgesamt 1.484,97 EUR.
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