I. Die Berufung des Klägers gegen das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 24.11.2009 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage.
Der am 0.0.1948 geborene Kläger, der verheiratet ist, war bei der Beklagten seit 07.02.1983 als OP-Pfleger im Krankenhaus M. mit einem Bruttomonatseinkommen in Höhe von zuletzt 0,- € brutto beschäftigt.
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