LAG Köln - Urteil vom 08.11.2011
11 Sa 1410/09
Normen:
ZPO § 233; PUDLV § 2 Nr. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2574/09

Postlaufzeiten im Bundesgebiet; Wiedereinsetzung bei verzögerter Briefbeförderung

LAG Köln, Urteil vom 08.11.2011 - Aktenzeichen 11 Sa 1410/09

DRsp Nr. 2012/1156

Postlaufzeiten im Bundesgebiet; Wiedereinsetzung bei verzögerter Briefbeförderung

Der Bürger darf darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegt werden, insbesondere dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Daran hat sich durch den Erlass der PUDLV nichts geändert (vgl.: z. B.: BGH Beschluss vom 20.05.2009 - IV ZB 2/08 -; BPatG München, 26 W (pat) 79/10; Zöller/Greger, 27. Auflage, § 233 ZPO Rdn. 23 "Postverkehr" jew. m. w. N.).

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Aachen - 5 Ca 2574/09 d - aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht Aachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 233; PUDLV § 2 Nr. 3 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Vergütungsforderung.