BSG - Beschluss vom 27.02.2018
B 8 SO 107/17 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 27.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 SO 90/17
SG Koblenz, vom 26.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 SO 111/16

PKH-VerfahrenVorlage des Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 27.02.2018 - Aktenzeichen B 8 SO 107/17 B

DRsp Nr. 2018/4095

PKH-Verfahren Vorlage des Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Voraussetzung der Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form, d.h. mit dem durch die PKH-Formularverordnung vom 06.01.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden.

Die Anträge der Kläger, ihnen für die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. September 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. J. beizuordnen, werden abgelehnt.

Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz werden als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe: