LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 18.02.2019
L 18 AL 15/19 B PKH
Normen:
FreizügG/EU § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und S. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 60 AL 763/18

PKH-VerfahrenUngeklärte Rechtsnatur einer Bescheinigung über die Bestätigung unfreiwilliger ArbeitslosigkeitReichweite der Bindungswirkung

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2019 - Aktenzeichen L 18 AL 15/19 B PKH

DRsp Nr. 2019/7016

PKH-Verfahren Ungeklärte Rechtsnatur einer Bescheinigung über die Bestätigung unfreiwilliger Arbeitslosigkeit Reichweite der Bindungswirkung

Die Rechtsnatur und die Bindungswirkung einer Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über die Bestätigung unfreiwilliger Arbeitslosigkeit gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Satz 2 Freizügigkeitsgesetz/EU sind weder in der Rechtsprechung der Obergerichte noch der des BSG abschließend geklärt.

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 2. Januar 2019 aufgehoben. Der Klägerin wird für das Verfahren bei dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten bewilligt.

Normenkette:

FreizügG/EU § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und S. 2;

Gründe: