BSG - Beschluss vom 11.01.2018
B 5 R 31/17 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 117 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 14.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 883/16
SG Dresden, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 22 R 889/15

PKH-VerfahrenPKH-FormularVorlage des Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 11.01.2018 - Aktenzeichen B 5 R 31/17 BH

DRsp Nr. 2018/2796

PKH-Verfahren PKH-Formular Vorlage des Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form, d.h. mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die PKHFV vom 06.01.2014 (BGBl I 34) in neuer Fassung eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird.

Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. November 2017 vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 117 Abs. 3;

Gründe: