BSG - Beschluss vom 04.01.2018
B 4 AS 443/17 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 3; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 15.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 113/16
SG Landshut, vom 26.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 70/15

PKH-VerfahrenPKH-FormularFristbeginn bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung

BSG, Beschluss vom 04.01.2018 - Aktenzeichen B 4 AS 443/17 B

DRsp Nr. 2018/2569

PKH-Verfahren PKH-Formular Fristbeginn bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung

1. Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist es, dass sowohl der formlose Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form eingeführten Formular bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden. 2. Bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung wird die im konkreten Fall zu beachtende Frist (hier Einlegungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde) durch die zeitlich erste wirksame Zustellung. 3. Spätere Zustellungen setzen keine neuen Fristen in Lauf.

Die sinngemäß gestellten Anträge der Kläger, ihnen zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. September 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.

Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung werden als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 3; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe: