BSG - Beschluss vom 11.01.2018
B 9 SB 87/17 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 15.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 SB 159/15
SG München, vom 28.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 SB 346/14

PKH-VerfahrenPKH-FormularErklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 11.01.2018 - Aktenzeichen B 9 SB 87/17 B

DRsp Nr. 2018/2800

PKH-Verfahren PKH-Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes grundsätzlich Voraussetzung, dass sowohl der Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG, § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), d.h. mit dem durch die PKHFV vom 06.01.2014 (BGBl I 34) in neuer Fassung eingeführten Formulars, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden.

Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. November 2017 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe: