BSG - Beschluss vom 25.01.2018
B 2 U 7/18 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 13.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 6/17
SG Hamburg, vom 15.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 74/14

PKH-VerfahrenGrundsätzlich formloser AntragVorlage des Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 25.01.2018 - Aktenzeichen B 2 U 7/18 B

DRsp Nr. 2018/2992

PKH-Verfahren Grundsätzlich formloser Antrag Vorlage des Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Voraussetzung der PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden.

Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in oben genanntem Beschluss wird als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe: