Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juni 2015 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen angeblicher Falschberatung bei Erwerb einer Beteiligung an der N N2 Nr. X GmbH & Co. KG im Nennwert von 15.000 € zzgl. 750,00 € Agio am 09.12.2008 auf Schadensersatz in Anspruch. Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
1. 2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|