Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18. Mai 2016, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Fondsbeteiligung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|