Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 16.06.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum werden zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision der Beklagten wird zugelassen.
A.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz aufgrund einer vermeintlichen Pflichtverletzung im Rahmen eines Werkvertrages.
1. 2.
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