Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Linz vom 15.06.2015 wird aus den zutreffenden Gründen der Nichtabhilfeentscheidung vom 29.07.2015 zurückgewiesen.
Für die erfolglose Beschwerde ist eine Gebühr von 60,00 € zu entrichten (
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