Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens über die beabsichtigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. September 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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