BVerwG - Beschluß vom 09.07.2008
6 PB 12.08
Normen:
BlnPersVG § 43 ;
Fundstellen:
DVBl 2008, 1266
DÖV 2009, 84
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 60 PV 12.06
VG Berlin, vom 17.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 60 A 21/06

Personalvertretungsrecht: Reduzierung der Freistellungen während der Amtszeit des Personalrats

BVerwG, Beschluß vom 09.07.2008 - Aktenzeichen 6 PB 12.08

DRsp Nr. 2008/15882

Personalvertretungsrecht: Reduzierung der Freistellungen während der Amtszeit des Personalrats

»Ergibt sich während der Amtszeit des Personalrats zweifelsfrei, dass der nach der Freistellungsstaffel maßgebliche Schwellenwert erheblich und dauerhaft unterschritten wird, so kann sich der Personalrat einer Reduzierung der Freistellungen nicht mit der Begründung verweigern, die Dienststelle habe zunächst über die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten für alle freigestellten Personalratsmitglieder zu informieren.«

Normenkette:

BlnPersVG § 43 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 91 Abs. 2 BlnPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen haben keine grundsätzliche Bedeutung.