I. Mit Erlass vom 1. Juli 1997 an die obersten Bundesbehörden übermittelte die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern unter Hinweis auf §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die für ein einheitliches Vorgehen im Bundesdienst ressortübergreifend erstellten Prüflisten zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und entsprechende Dokumentationsunterlagen mit der Bitte, danach zu verfahren. Unter Bezugnahme darauf übersandte das Bundesministerium für Gesundheit durch Erlass vom 24. Juli 1997 dem Beteiligten eine Kopie der zweibändigen Ausgabe "Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung - Handlungshilfe -" mit der Bitte, die entsprechenden Prüfungen und Beurteilungen anhand der Muster durchzuführen.
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