I. Der Verwaltungsangestellte F., der seinerzeit Mitglied des Antragstellers war, schloss am 13. Oktober 1998 mit dem Beteiligten einen Vertrag über die Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses. Danach wurde der geltende Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 sowie des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 geändert, und das Arbeitsverhältnis wurde ab 1. September 1998 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt. Die Altersteilzeitarbeit wurde im Blockmodell geleistet, wonach die Arbeitsphase vom 1. September 1998 bis 31. August 1999 und die Freistellungsphase vom 1. September 1999 bis 31. August 2000 dauerten.
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