LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.01.2016
5 Sa 272/15
Normen:
LPersVG RP § 83 Abs. 4; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 174 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 21.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 333/14

Personalratsanhörung bei Kündigung aufgrund eines subjektiven WerturteilsUnbegründete Kündigungsschutzklage gegen ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages einer Lehrkraft bei Leistungs- und Eignungsmängeln während der Probezeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.01.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 272/15

DRsp Nr. 2016/6732

Personalratsanhörung bei Kündigung aufgrund eines subjektiven Werturteils Unbegründete Kündigungsschutzklage gegen ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages einer Lehrkraft bei Leistungs- und Eignungsmängeln während der Probezeit

1. Kommt der Arbeitgeber einer Lehrkraft aufgrund der Tatsache einer negativen Beurteilung durch die Schulleiterin, eines Schreibens des Lehrerkollegiums über die problematische Zusammenarbeit mit Arbeitnehmer und des Vorliegens von Eltern- und Schülerbeschwerden zu der Einschätzung, dass der Arbeitnehmer für den Lehrerberuf nicht geeignet ist und nicht den Erwartungen entspricht und deshalb das Arbeitsverhältnis durch Kündigung in der Wartezeit beendet werden soll, ist eine subjektiv determinierte Anhörung des Personalrats rechtlich nicht zu beanstanden; die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Personalrats sind an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen, so dass dem Personalrat bei einer auf einem subjektiven Werturteil beruhenden Kündigung in der Wartezeit nur dieses Werturteil als der eigentliche Kündigungsgrund mitzuteilen ist.