1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.09.2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter persönlich im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Firma B. V. GmbH S. geltend. Die Klägerin war seit dem 01.04.2006 bei der Gemeinschuldnerin mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 2.073,50 EUR beschäftigt. Über das Vermögen wurde am 30.03.2007 das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts B. wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|