LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.03.2015
3 Sa 696/14
Normen:
III BGB §§ 280 I 1, 241 II, 311;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 05.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 208/13

Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH für entgangenes Einkommen eines Arbeitnehmers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.03.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 696/14

DRsp Nr. 2016/13656

Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH für entgangenes Einkommen eines Arbeitnehmers

Orientierungssätze: Einzelfall unbegründeter Berufung: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH (hier: einer am Spielbetrieb der DEL teilnehmenden Eishockey-Mannschaft) haftet nicht persönlich für die Gehaltsansprüche der Spieler im Falle einer Insolvenz der GmbH, da er mit diesen keine vertraglichen Vereinbarungen unterhält und auch nicht gem. § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 05. Februar 2014 - Az.: 8 Ca 208/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

III BGB §§ 280 I 1, 241 II, 311;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz für entgangenes Einkommen.