SG Lüneburg, vom 17.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 30 AS 588/05
Pauschgebührenpflicht für Leistungsträger nach dem SGB II im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.01.2008 - Aktenzeichen L 5 SF 3/06
DRsp Nr. 2008/9009
Pauschgebührenpflicht für Leistungsträger nach dem SGB II im sozialgerichtlichen Verfahren
Für bis zum 31.7.2006 abgeschlossene gerichtliche Verfahren unterliegen Leistungsträger nach dem SGB II und auch kommunale Leistungsträger nach dem SGB II, die auch für Sozialhilfeleistungen zuständig sind, der Pauschgebührenpflicht nach § 184SGG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]