SG Halle, vom 28.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 3661/13
Parallelentscheidung zu LSG Sachsen-Anhalt - L 2 AS 841/13 B ER - v. 01.11.2013
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2013 - Aktenzeichen L 2 AS 889/13 B ER
DRsp Nr. 2013/25287
Parallelentscheidung zu LSG Sachsen-Anhalt - L 2 AS 841/13 B ER – v. 01.11.2013
1. Auch im Rahmen sogenannter Vornahmesachen kann eine gerichtliche Entscheidung auf eine Folgenabwägung gestützt werden. Diese Vorgehensweise steht grundsätzlich neben der Möglichkeit, die Entscheidung an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache auszurichten, bei der sich das Gericht im Fall drohender schwerer und unzumutbarer Eingriffen in Grundrechte mit berechtigten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit und damit der Gültigkeit von entscheidungserheblichen Normen sowie mit den Möglichkeiten ihrer verfassungskonformen Auslegung und Anwendung auseinandersetzen muss.2. Hat das - nachzogene - Familienmitglied eines Unionsbürgers mit einem Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche ein eigenes, nicht auf der Familienangehörigkeit (oder der Arbeitsuche) beruhendes Aufenthaltsrecht, bleibt seine Leistungsberechtigung nach dem SGB II unberührt.
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