Es wird festgestellt, dass die Dauer des Klageverfahrens
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin und der Beklagte jeweils die Hälfte zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Klägerin eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens zusteht.
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