Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.07.2013 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig sind höhere Heizkosten im Rahmen der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die hiergegen vom Kläger erhobene Klage hat das Sozialgericht Bayreuth (
Der Kläger hat mit Schreiben vom 01.08.2013 sowohl Antrag auf mündliche Verhandlung an das
Zur Ergänzung des Sachverhaltes wird auf die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
II.
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