LSG Bayern - Urteil vom 14.05.2018
L 11 AS 164/17
Normen:
SGG § 123;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 06.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 82/16

Parallelentscheidung zu LSG Bayern - L 11 AS 165/17 - v. 14.05.2018

LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2018 - Aktenzeichen L 11 AS 164/17

DRsp Nr. 2018/8022

Parallelentscheidung zu LSG Bayern - L 11 AS 165/17 – v. 14.05.2018

1. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch wird aus Richterrecht hergeleitet. 2. Mit diesem Anspruch soll die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes im Wege der Naturalrestitution erreicht werden.3. Anspruchsvoraussetzung ist ein andauernder rechtswidriger Zustand durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht des Betroffenen.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 123;

Tatbestand

Streitig ist ein Folgenbeseitigungsanspruch (FBA) im Hinblick auf Absenkungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

1. 2. 3.