LAG Köln - Urteil vom 08.03.2018
4 Sa 147/17
Normen:
MTV Aviation § 17;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 2193/16

Parallelentscheidung zu LAG Köln - 4 SA 171/17 v. 08.03.2018

LAG Köln, Urteil vom 08.03.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 147/17

DRsp Nr. 2018/7049

Parallelentscheidung zu LAG Köln – 4 SA 171/17 v. 08.03.2018

Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2017- ArbG Köln 20 Ca 2193/16 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2017- ArbG Köln 20 Ca 2193/16 - wird zurückgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

MTV Aviation § 17;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Resturlaubsansprüche des Klägers für das Jahr 2016.

Der am 1978 geborene Kläger ist seit dem 15.06.2002 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Fluggastkontrolleur tätig und durchgängig am Flughafen Köln/Bonn eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis bestand zunächst mit der F GmbH und ging im Wege eines Betriebsübergangs zum 01.01.2015 auf die Beklagte über.