Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. November 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen zum 01. Juli 2015.
Der Kläger war vom 01. April 1945 bis zum 31. Mai 1993 bei einem Unternehmen des B.-Konzerns beschäftigt, zuletzt in Hamburg. Seit dem 01. Juni 1993 bezieht er von der Beklagten Versorgungsbezüge, die jeweils im Voraus für den laufenden Monat gezahlt werden.
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