Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 28.02.2018 - AZ:
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Vertragsänderung zu einer Teilzeitbeschäftigung in Form einer Verringerung seiner Jahresarbeitszeit.
Der Kläger ist seit dem 10.03.1989 bei der Beklagten als Mitarbeiter im Zentrallager gegen einen Monatsbruttolohn von zuletzt 4.159,89 EUR in Vollzeit beschäftigt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|