BSG - Urteil vom 25.01.2017
B 3 P 4/16 R
Fundstellen:
NZS 2017, 392
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 20.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 P 69/13
SG Bayreuth, vom 11.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 P 52/13

Parallelentscheidung zu BSG - B 3 P 2/15 R - v. 25.01.2017

BSG, Urteil vom 25.01.2017 - Aktenzeichen B 3 P 4/16 R

DRsp Nr. 2017/5119

Parallelentscheidung zu BSG - B 3 P 2/15 R – v. 25.01.2017

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. April 2016 wird zurückgewiesen.

Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I

Streitig ist ein Anspruch auf Erstattung, hilfsweise auf Bezuschussung der Kosten der Reparatur eines elektrischen Türöffnungs- und Türschließsystems der Wohnungseingangstür, dessen Einbau bereits als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs 4 SGB XI im höchstmöglichen Umfang gefördert worden war.